
Beschwerdeverfahren
Um Risiken und Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben, haben wir verschiedene Meldekanäle geschaffen. Wir ermutigen insbesondere betroffene Personen oder deren Vertreter, sich mit ihren Anliegen an uns zu wenden.
Eingang der Beschwerde

Wer kann Beschwerden einreichen?
Jede Person, insbesondere Betroffene unserer wirtschaftlichen Aktivitäten oder der Aktivitäten unserer Zulieferer sowie deren Vertreter.
Was kann gemeldet werden?
Verletzungen oder Risiken von Verletzungen bezüglich Umweltschutz, Sozialstandards und Menschenrechten, Arbeits- und Gesundheitsschutz - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette.
Wie können Beschwerden eingereicht werden?
- Über die Eppendorf Compliance Line: Weitere Details auf unserer Website
- Direkt per Post oder E-Mail an das Human Rights Office (Deutsch und Englisch möglich)
PERSÖNLICH/VERTRAULICH
Eppendorf SE
Globale Nachhaltigkeit & HSE
Büro für Menschenrechte
Barkhausenweg 1
22339 Hamburg
humanrights@eppendorf.de
Bitte berücksichtigen Sie dabei die „5 W-Fragen“: Wer, Was, Wann, Wo, Wie. Sie können auch Erwartungen an das Verfahren oder bereits genutzte Beschwerdewege angeben.
Bearbeitung der Beschwerde
Wir gewährleisten einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung – durch Wahrung von Anonymität und Vertraulichkeit sowie durch kontinuierlichen Austausch mit den Beschwerdeführenden, um mögliche Vergeltungsmaßnahmen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass zur angemessenen und fairen Bearbeitung von Beschwerden in der Regel Belege und Nachweise erforderlich sind und dass Abhilfemaßnahmen nur innerhalb des geltenden rechtlichen und vertraglichen Rahmens umgesetzt werden können und möglicherweise nicht immer die ursprüngliche Situation wiederherstellen.

Ergebnisse der Überprüfung auf Effektivität des Beschwerdemechanismus
Die Wirksamkeit unseres Beschwerdemechanismus wird regelmäßig anhand der acht Effektivitätskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bewertet (Legitimität, Zugänglichkeit, Berechenbarkeit, Ausgewogenheit, Transparenz, Rechte-Kompatibilität, kontinuierliches Lernen, Austausch/Dialog). Die letzte Überprüfung zeigte weiteres Entwicklungspotenzial, insbesondere bei Transparenz und Austausch/Dialog, das wir gezielt angehen.
