Beschwerdeverfahren

Damit wir bei möglichen Risiken und Verstößen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltthemen umgehend reagieren können, ist es wichtig, dass wir von entsprechenden Fällen schnellstmöglich erfahren. Hierfür haben wir die Möglichkeit geschaffen, Verstöße (oder den Verdacht auf Verstöße) über unterschiedliche Kanäle bei Eppendorf melden zu können..



Eingang der Beschwerde

Wer kann Beschwerden einreichen?

Alle Personen, insbesondere solche die potenziell oder tatsächlich von negativen Auswirkungen aufgrund unserer wirtschaftlichen Aktivitäten oder der Aktivitäten unserer Zulieferer betroffen sind sowie deren Vertreter 

Was kann gemeldet werden?

Verletzungen oder das Risiko von Verletzungen gegen Umweltschutzvorschriften, Sozialstandards und Menschenrechte, Arbeitsschutzvorschriften und Gesundheitsschutz durch unsere wirtschaftlichen Aktivitäten oder Aktivitäten unserer Zulieferer.

Wie können Beschwerden eingereicht werden?

Über die Eppendorf Compliance Line: Weitere Informationen und der Zugang sind auf unserer Seite zur Eppendorf Compliance Line  zu finden. 

Alternativ kann auch postalisch oder per E-Mail direkt Kontakt mit der Menschenrechtsbeauftragten aufgenommen werden (über diese Kanäle allerdings nur auf Deutsch und Englisch). Hilfreich ist, wenn bei der Abgabe der Beschwerde die 5 W-Fragen berücksichtigt werden: Wer, Was, Wann, Wie, Wo. Gerne können diese Informationen ergänzt werden mit Angaben zu den Erwartungen an die Beschwerde und ob und welche weiteren Beschwerdeverfahren genutzt werden.

PERSÖNLICH/VERTRAULICH
Eppendorf SE
Globale Nachhaltigkeit & HSE
Büro für Menschenrechte
Barkhausenweg 1
22339 Hamburg

humanrights@eppendorf.de

Bearbeitung der Beschwerde

Die Beschwerde wird entsprechend unserer Verfahrensordnung bearbeitet. Ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung der hinweisgebenden Person wird gewahrt, u.a. durch die Wahrung der Anonymität und der Vertraulichkeit von Informationen sowie einen kontinuierlichen Austausch mit den Beschwerdeführern, um Anzeichen für mögliche Vergeltungsmaßnahmen frühzeitig zu erkennen (auch nach abgeschlossener Bearbeitung der Beschwerde) und bei Bedarfden Aufbau von Kompetenzen in Bezug auf die eigenen Rechte.

Bei der Bearbeitung von Beschwerden sind jedoch auch die Grenzen von Beschwerdemechanismen zu berücksichtigen: Um eine angemessene und gerechte Bearbeitung von Beschwerden zu ermöglichen, sind Nachweise und Beweise erforderlich. Darüber hinaus gibt es aufgrund der begrenzten Anzahl an zugangsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur eine begrenzte Kapazität zur Bearbeitung von Beschwerden. Abhilfemaßnahmen können grundsätzlich nur innerhalb des (lokalen) gesetzlichen Rahmens unter Berücksichtigung des vertraglichen Rahmens mit den Lieferanten durchgeführt werden und führen nicht unbedingt dazu, dass der Zustand vor der Verletzung wiederhergestellt wird.

Ergebnisse der Überprüfung auf Effektivität des Beschwerdemechanismus

Die Wirksamkeitsprüfung des Beschwerdeverfahrens wird mithilfe von Leitfragen aus der Handreichung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Handlungsanleitung zum Kernelement Beschwerdemechanismus des Branchendialogs Automobilindustrie, veröffentlicht durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), entlang der acht Effektivitätskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Legitimität, Zugänglichkeit, Berechenbarkeit, Ausgewogenheit, Transparenz, Rechte-Kompatibilität, Quelle kontinuierlichen Lernens, und Aufbauend auf Austausch und Dialog durchgeführt. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfung 2024 zeigen Weiterentwicklungspotenziale in Bezug auf alle Wirksamkeitskriterien, insbesondere aber in Bezug auf die Wirksamkeitskriterien Transparenz und Aufbau auf Austausch und Dialog. Dies soll im Rahmen der Weiterentwicklung des Beschwerdeverfahrens weiter adressiert werden.